Steuerbefreiung für PV-Anlagen bis 30 Kilowatt?

Senkung der Umsatzsteuer auf Null?

Spannende Thematik… Aktuell befindet sich ein Vorschlag in der Ressortabstimmung, der beinhaltet, dass kleine Photovoltaik-Anlagen auf Einfamilienhäusern und Gewerbegebäuden von der Steuer befreit werden – und das mit dem Jahressteuergesetz für 2023.

Laut der Pläne sollen die Photovoltaik-Anlagen bis 30 Kilowatt auf Einfamilienhäusern und Gewerbegebäuden sowie 15 Kilowatt pro Wohn- oder Gewerbeeinheit auf Mehrfamilienhäusern und gemischt genutzten Gebäuden von der Steuer ausgenommen werden. Davon abgesehen kündigte auch das Finanzministerium an, dass die von der EU geschaffene Möglichkeit zur Umsatzsteuerbefreiung bei PV-Anlagen genutzt werden soll. Das bedeutet praktisch: Bei Lieferung und Installation von PV-Anlagen und Stromspeichern würde die Umsatzsteuer auf Null gesenkt werden, sofern die Anlagen „auf oder in der Nähe von Privatwohnungen, Wohnungen sowie öffentlichen und anderen Gebäuden, die für dem Gemeinwohl dienende Tätigkeiten genutzt werden.“

Zum ganzen Artikel geht es hier: https://www.pv-magazine.de/2022/09/06/bundesfinanzministerium-plant-steuerbefreiung-fuer-photovoltaik-anlagen-bis-30-kilowatt/


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